Seit 1963 durch eine Reform des UN-Sicherheitsrates die Anzahl der nichtständigen Mitglieder von 6 auf 10 erhöht wurde, gab es keine umfassende Reform des UN-Organs mehr. Die Bundesrepublik Deutschland fordert deshalb schon seit längerer Zeit eine Reform und möchte einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat einnehmen. Wäre eine solche Reform sinnvoll?
Wenn man beachtet, dass die Reform des Sicherheitsrates 1963 eineinhalb Jahre gedauert hat, stellt sich die Frage, ob man den Fokus anstelle der Erweiterung der ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat auf die Beschleunigung humanitärer Hilfe legen sollte. Schließlich verlangsamt die aktuell dezentrale Struktur die schnelle Wirksamkeit und eine hohe Effizienz der humanitären Hilfe. Die vielen Unterorganisationen verstärken dieses Problem, eine Reform zur Organisationszentralisierung humanitärer Hilfe und zur Zusammenführung der UN-Unterorganisationen ist also möglicherweise dringender.
Andererseits sollten nach UN-Charta, Art. 23, die stärksten Beitragszahlenden besonders im UN-Sicherheitsrat vertreten sein. Da Deutschland, wenn man die obligatorischen und die freiwilligen Beiträge zur UN addiert, von allen 193 Mitgliedstaaten der zweitgrößte Beitragszahler ist, besteht in dieser Hinsicht ein Anspruch auf einen ständigen Sitz. Es wäre eine Würdigung der Bereitstellung freiwilliger Truppen, die Deutschland in der Vergangenheit oft bereitgestellt hat. Des Weiteren sollte der UN-Sicherheitsrat die aktuellen geopolitischen Verhältnisse spiegeln, weil sich Deutschland vom „Feindstaat“ zum menschenrechtsunterstützenden Mitgliedstaat entwickelt hat. Erst kürzlich hat sich die Bundesrepublik Deutschland für ein beschleunigtes Aufnahmeverfahren der ukrainischen Kriegsflüchtlinge auf internationaler und auf EU-Ebene eingesetzt, die deutsche Außenministerin bemüht sich gemeinsam mit dem Bundeskanzler um die Befriedung des Konflikts, unterstützt Maßnahmen zur medizinischen und Nahrungsversorgung vor Ort und liefert Waffen zur Verteidigung an die Ukraine. Diese und viele weitere ergriffene Maßnahmen drücken den Respekt der Menschenrechte und die Bemühung um die Befriedung internationaler Konflikte aus.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass nach UN-Charta, Art. 108 die Erlangung eines ständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat zwar einen schwierigen Prozess mit sich bringen würde, da alle Vetomächte mit ihrer Erweiterung einverstanden sein müssten. Jedoch müsste, wie die Bundesrepublik Deutschland vorschlägt, für weitere ständige Mitglieder im UN-Sicherheitsrat keine Vergabe von weiteren Vetorechten erfolgen. Deutschland könnte zunächst auch ohne Vetorecht einen ständigen Sitz einnehmen, um zu verhindern, dass die UN-Struktur noch undemokratischer wird. Ich finde, dass das langfristige Ziel der UN die Steigerung ihres Potenzials sein sollte. Deutschland könnte sich als ständiges Mitglied für eine effektive humanitäre Hilfe und eine beschleunigte Wirksamkeit der Aktionen der UN-Unterorganisationen einsetzen.